Ehe und Familie

Bekanntlich ist selbst der Familienverband rechtlich umfassend normiert. Auf meine Unterstützung können Sie inbesondere zählen im Zusammenhang mit

  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Ehescheidung
  • Besuchsrecht
  • Abstammungsstreitigkeiten.

Zumal im Bereich des Familienrechts mitunter ein rasches Einschreiten erforderlich ist, um dem Verlust von Rechten entgegenzuwirken, stehe ich zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches auch sehr kurzfristig zur Verfügung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Aktuelles
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1. August 2011

mit dem BudgetbegleitG 2011 sowie durch VO der BM für Justiz

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22. Dezember 2010

durch das Höchstgericht für unwirksam erklärt

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17. Februar 2010

nach neuester Judiktur ersatzfähig