- 1977 in Wiener Neustadt geboren
- 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften
an der Universität Wien - 2002 Sponsion zum Mag.iur.
- 2003 Gerichtspraxis beim BG Neunkirchen, LG Wr.
Neustadt und LG für Zivilrechtssachen Wien - 2004 bis 2010 Anwärter bei Herrn Rechtsanwalt
Dr. Günther Romauch - 2009 erfolgreiche Absolvierung der Anwaltsprüfung
- seit 16.02.2010 selbständiger Rechtsanwalt
Im Regelfall erfordert mein Tätigwerden Ihre vorherige persönliche Vorsprache in meiner Kanzlei.
Dieses Vorgehen dient vor allem Ihrem Anliegen, weil erfahrungsgemäß nur so eine umfassende Informationsaufnahme sichergestellt werden kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieses sogenannte Erstgespräch entgeltlich ist, wenn ich damit bereits beratend tätig werde. Im Fall meiner weiteren Beauftragung werden die Kosten allerdings nicht gesondert in Rechnung gestellt.Je nach Art und Umfang der Vertretung mache ich mein Einschreiten mitunter vom vorherigen Erlag eines angemessenen Kostenakontos abhängig. Dieses wird nach Beendigung der Vertretung mit meinem Honoraranspruch verrechnet.
Als Einzelanwalt vertrete ich Sie persönlich. Das bedeutet, dass ausschließlich ich die Informationsaufnahme durchführe und mich auch in weiterer Folge um Ihr Anliegen kümmere, sei dies außerprozessual oder vor Gericht.
Sämtliche Korrespondenz mit Ihnen und einem allfälligen Anspruchsgegner sowie das Einschreiten in Verhandlungen bei Gericht oder Verwaltungsbehörden erfolgt - von ganz seltenen Ausnahmen infolge von Terminkollisionen abgesehen - durch mich persönlich.
Selbstverständlich halte ich mich bei der Bearbeitung Ihres Anliegens an den mir erteilten Auftrag. Alle relevanten Vertretungsschritte und maßgebliche Neuerungen werden Ihnen laufend postalisch oder auf elektronischem Weg zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus stehe ich für Anfragen zum Aktesstand jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Ich unterliege dem anwaltlichen Standesrecht, welches nebst zahlreichen weiteren Verpflichtungen insbesondere jene zur Verschwiegenheit hinsichtlich der mir anvertrauten Informationen statuiert. Damit korrespondieren Entschlagungsrechte, die es mir als Anwalt selbst als Zeuge in einem Zivil- oder Strafverfahren erlauben würden, die Aussage zu verweigern und damit meine Klienten vor Rechtsnachteilen zu bewahren.
Im Fall der Übernahme einer Treuhandschaft, etwa bei der Abwicklung von Liegenschaftsverträgen, ist die Wahrung Ihrer finanziellen Interessen durch die Vorschriften über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch, welches die Einrichtung spezieller Anderkonten vorsieht, auf höchstem technischem Niveau gewährleistet.
Genauso, wie es in Ihrem und meinem Belieben steht, ein Vollmachtsverhältnis zu begründen, kann dieses jederzeit und ohne Angabe von Gründen auch wieder einseitig oder im Einvernehmen aufgelöst werden.