Lebenslauf

  • 1977 in Wiener Neustadt geboren
  • 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften
    an der Universität Wien
  • 2002 Sponsion zum Mag.iur.
  • 2003 Gerichtspraxis beim BG Neunkirchen, LG Wr.
    Neustadt und LG für Zivilrechtssachen Wien
  • 2004 bis 2010 Anwärter bei Herrn Rechtsanwalt
    Dr. Günther Romauch
  • 2009 Absolvierung der Anwaltsprüfung
  • seit 2010 selbständiger Rechtsanwalt
  • 2012 Kanzleisitzverlegung nach 1010 Wien

Einzelanwalt

Als Einzelanwalt vertrete ich Sie persönlich. Das bedeutet, dass aus­schließ­lich ich die Informations­aufnahme durchführe, mit Ihnen das Vorgehen erörtere und mich schlechthin um Ihr Anliegen kümmere, sei dies auf dem Korrespondenzweg oder wenn notwendig vor Gericht.

Sämtliche Korrespondenz mit Ihnen und einem allfälligen Anspruchs­gegner sowie das Einschreiten in Verhand­lungen bei Gericht oder Verwaltungs­behörden erfolgt – von ganz seltenen Ausnahmen infolge von Termin­kollisionen abgesehen – durch mich persönlich.

Erstgespräch

Im Regelfall erfordert mein Tätig­werden Ihre vorherige persön­liche Vorsprache in meiner Kanzlei.

Dieses Vorgehen dient vor allem Ihrem Anliegen, weil erfahrungs­gemäß nur so eine umfassende Informations­aufnahme sicher­ge­stellt werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis, dass mangels abweichender Ver­ein­bar­ung schon die erste Beratung entgeltlich erfolgt. Mein Honorar für eine halbstündige Unter­redung beläuft sich auf € 100,-- zuzüglich 20 % Umsatz­steuer.

Nach Verkehrsunfällen und anderen Schaden­ereignissen biete ich hin­gegen eine kostenlose Erstberatung an, wenn Sie nicht ohne­dies über einen Rechts­schutz­ver­sicherer ver­fügen und dieser ein Beratungs­pauschale über­nimmt.

Auftragsbedingungen

Im Rahmen des mir übertragenen Mandates werde ich zu folgenden Auftrags­bedingungen tätig.

Bei meiner Beauftragung oder durch das Richten einer – stets kostenlosen – Anfrage an meine Kanzlei nehmen Sie den Inhalt dieses Regel­werkes zustimmend zur Kenntnis.

Ich lade Sie ein, die Auftragsbedingungen eingehend zu studieren und zwecks Lektüre oder Archivierung als PDF-Dokument herunter­zu­laden.

Infrastruktur

Wie die meisten Anwaltskollegen bediene auch ich mich für die Korrespondenz insbesondere mit meinen Mandanten in den meisten Fällen moderner elektronischer Über­tragungs­wege (Telefax oder E-Mail).

Alle relevanten Vertretungsschritte und anderen maßgeb­lichen Neuerungen können Ihnen damit zeitnah und kostengünstig zur Kenntnis gebracht werden.

Durch die Bekanntgabe derartiger Kontakt­daten, sei es im Zuge Ihrer ersten Anfrage, erklären Sie sich mit einem solchen form­losen Schrift­verkehr ausdrücklich einver­standen.

Daneben ist meine Kanzlei an den elektronischen Rechts­verkehr mit Gerichten und anderen Behörden angebunden, womit Eingaben in Sekunden­schnelle, somit sehr kurzfristig auch außerhalb der Amts­stunden bzw. ohne Rücksicht­nahme auf Öffnungs­zeiten der Post, bis 24 Uhr eingebracht und Fristen somit gewahrt werden können.

Weiters besteht ein Zugang zu diversen öffent­lichen Datenbanken wie Grund- und Firmen­buch sowie dem Zentralen Gewerbe- und Melde­register.

Gerne bin ich bereit, gegen einen angemessenen Kosten­ersatz von € 10,-- zuzüglich 20 % USt. sowie der jeweils anfallenden Gebühr Abfragen genannter Daten­banken durchzu­führen.

Für Auszüge aus dem Melderegister bedarf es hiezu jedoch Ihrer Vorsprache in meiner Kanzlei, zumal ein recht­liches Interesse an einer derartigen Auskunft dargetan werden muss.

Bei der Übernahme von Treuhand­schaften, etwa im Zusammen­hang mit der Abwicklung von Liegen­schafts­verträgen, ist die Wahrung Ihrer finanziellen Inter­essen durch die Vor­schriften über das elektronische Anwalt­liche Treuhand­buch, welche die Eröffnung speziell gesicherter Ander­konten vorsehen, sowie eine dem entsprechende technische Ausstattung meiner Kanzlei auf höchstem Niveau gewähr­leistet.