Sozialrecht
Auf dem Gebiet des Sozialrechts übernehme ich die Anfechtung von Bescheiden, mit welchen der Sozialversicherungsträger abschlägig oder nicht im gewünschten Umfang beispielsweise über Anträge auf
- Invaliditätspension
- Versehrtenrente
- Pflegegeld
erkennt, beim im Wege der sogenannten sukzessiven Kompetenz zuständigen Arbeits- und Sozialgericht.
Aus Sicht des Anspruchstellers haben diese Verfahren den Vorteil, dass zwar im Fall des Obsiegens die Gegenseite zum vollen Kostenersatz, also auch zur Tragung des Anwaltshonorars, verhalten ist, eine Kostenersatzverpflichtung im Verhältnis zum Sozialversicherungsträger oder in Ansehung der Sachverständigengebühren hingegen nicht eintreten kann.
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