Meine Leistung

Ich unterstütze Sie bei der Bekämpfung von Bescheiden der Sozialversicherungsträger, mit welchen etwa über Anträge auf Gewährung

  • der Berufsunfähigkeits-/ Invaliditätspension
  • einer Versehrtenrente
  • des Pflegegeldes

abschlägig entschieden wird oder ein Zuspruch nicht im gewünschten Umfang erfolgt.

In all diesen Fällen kann durch mich binnen einer Frist von zumeist drei Monaten im Wege der sogenannten sukzessiven Kompetenz die Klage beim örtlich zuständigen Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden, womit der angefochtene Bescheid außer Kraft tritt.

Das Gericht entscheidet dann aufgrund von einzuholenden medizinischen Gutachten und/ oder solchen aus dem Fachgebiet der Berufskunde nach Abhaltung einer mündlichen Verhandlung neu über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zuerkennung der begehrten (Sozial-)Leistung.

Selbstverständlich kann auch diese Entscheidung - mittels Berufung an das Oberlandesgericht - bekämpft werden, womit allerdings im Regelfall nicht die Einholung neuer/ weiterer Gutachten verbunden ist.

Ihr Beitrag

Um eine rasche und reibungslose Abwicklung sicherzustellen, wären nach Möglichkeit schon zur ersten Informationsaufnahme insbesondere folgende Unterlagen mitzubringen:

  • der zu bekämpfende Bescheid der Pensions- oder Unfallversicherungsanstalt im Original
  • aktuelle Befunde, soweit sie Erkrankungen betreffen, welche sich auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirken oder einen Pflegebedarf begründen
  • allenfalls Gutachten gerichtlich beeideter Sachverständiger aus bereits geführten (Vor-)Verfahren

Wenn ein Rechtsschutzversicherer involviert ist, mögen mir weiters dieser sowie die bezughabende Polizzen- und/ oder Schadennummer genannt werden.

Kosten

Eine Besonderheit des sozialgerichtlichen Verfahrens besteht darin, dass für seine Anhängigmachung keine Gerichtsgebühr anfällt und Sie selbst im Fall des Unterliegens, wenn kein Rechts- schutzversicherer das Kostenrisiko übernimmt, nicht mit Sachverständigengebühren (sehr wohl aber mit den Kosten der eigenen Vertretung) belastet werden.